Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Juli 2026. Cabral Systemtechnik, Inhaberin Vanessa Alexandra Tavares Cabral.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Cabral Systemtechnik, Inhaberin Vanessa Alexandra Tavares Cabral, Aronsstraße 73, 12057 Berlin (nachfolgend „Auftragnehmerin“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Gegenüber Verbrauchern gelten diese AGB im Rahmen von Premium-B2C-Aufträgen entsprechend, soweit einzelne Klauseln nicht gesetzlich unzulässig sind.
(3) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt die Auftragnehmerin nicht an, es sei denn, sie hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Auftragnehmerin oder durch tatsächliche Ausführung der beauftragten Leistung zustande. Als schriftlich gelten auch Bestätigungen per E-Mail.
(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zur Wirksamkeit der Textform.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen (insbesondere Planung, Installation, Konfiguration, Einweisung) und der gelieferten Hardware ergibt sich ausschließlich aus dem verbindlichen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
(2) Die Auftragnehmerin behält sich konstruktive Änderungen an angebotenen Produkten und Systemen vor, sofern diese für den Auftraggeber zumutbar sind, die vereinbarte Funktionalität nicht beeinträchtigen und dem Stand der Technik entsprechen.
(3) Sofern nichts anderes vereinbart, umfasst die Leistung nicht bauliche Arbeiten (Schlitzen, Stemmen, Kernbohrungen), die Bereitstellung von Kabelkanälen, Elektroarbeiten am Hausnetz (400 V) sowie das Einholen behördlicher Genehmigungen.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Bei Hardware-Lieferungen mit einem Warenwert von mehr als 1.500,00 € netto ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Auftragswertes vor Materialbestellung fällig. Der Restbetrag wird sofort nach Abnahme der Leistung ohne Abzug fällig.
(3) Die Zahlung erfolgt wahlweise per SEPA-Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Geschäftskonto oder per Kartenzahlung (Kredit- oder Debitkarte, kontaktlos) direkt vor Ort. Barzahlungen sind grundsätzlich nicht vorgesehen.
(4) Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie eine Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB in Höhe von 40,00 € geltend zu machen.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Räumlichkeiten zum vereinbarten Ausführungstermin vollständig zugänglich und für die Installationsarbeiten vorbereitet sind (insbesondere: gesetzte Schlitze, freigelegte Hohlräume, verfügbare Elektroanschlüsse, Zugang zu Verteilerräumen sowie Beleuchtung).
(2) Der Auftraggeber benennt einen bevollmächtigten Ansprechpartner, der während der Ausführungszeit erreichbar ist und Entscheidungen im Rahmen des Auftrags treffen darf.
(3) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach oder ergeben sich vor Ort unvorhergesehene bauliche Hindernisse, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, den daraus resultierenden Mehraufwand einschließlich Anfahrts- und Wartezeiten gesondert nach dem jeweils gültigen Stundensatz abzurechnen.
§ 6 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung der Installation erfolgt die Abnahme durch den Auftraggeber oder einen bevollmächtigten Vertreter. Über die Abnahme wird ein Protokoll geführt.
(2) Die Inbetriebnahme oder produktive Nutzung der Anlage gilt als stillschweigende Abnahme, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Übergabe schriftlich Mängel rügt.
(3) Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Die Auftragnehmerin ist zur Nacherfüllung berechtigt.
§ 7 Gewährleistung und Haftung
(1) Für die von der Auftragnehmerin erbrachten Werk- und Dienstleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
(2) Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Für Datenverluste haftet die Auftragnehmerin nur, sofern der Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten ein funktionsfähiges, aktuelles und wiedereinspielbares Backup seiner Daten nachgewiesen hat. Die Haftung ist in jedem Fall auf den Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßem Backup zur Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.
(4) Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Produktionsausfall ist – außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Gelieferte Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum der Auftragnehmerin.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware pfleglich zu behandeln und ausreichend gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden zu versichern.
(3) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Auftraggeber die Auftragnehmerin unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eine sonstige vertragliche Regelung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.